Aktion: Streuobst für Alle

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Aktion: Streuobst für Alle

AKTION:  Streuobst für alle! – Zuschuss für eigene Bäume sichern  

 Die Gemeinde Sugenheim beteiligt sich am Förderprogramm:

                                       Streuobst für alle!

Bei dem vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgelegten Programm wird die Pflanzung von bestimmten Obstbäumen mit max. 45,00 €/Baum gefördert. Mit dem Programm sollen Streuobstwiesen erhalten und zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

Die Gemeinde Sugenheim kann bis zu 100 Obstbäume fördern lassen. Wir geben diese Möglichkeit an Privatpersonen oder auch Vereine weiter. Sie können ent­sprechende Bäume bei der Gemeinde bestellen. Die Pflanzung der Streuobst­bäume kann auf Grundstücken des Antragstellers oder auf Grundstücken Dritter erfolgen.

Förderfähig sind

  • Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise: Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

 Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette,
  • die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja,
  • Hasel,
  • Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar),
  • Ausgleichs – und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind,
  • Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Gemeinde übernimmt für Sie die Bestellung. Der Abholzeitpunkt und -ort wird nach Lieferung bekanntgegeben.

 

Qualitätsanforderungen an die Streuobstbäume

Gefördert werden ausschließlich Hochstammbäume mit einer Stammhöhe von 140 bis 180 cm,

die mindestens 10 x 10 Meter Fläche je Baum benötigen.

Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obst­bäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.

Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von

der Förderung ausgeschlossen.

Als Eigenanteil bleiben für Sie lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindematerial, Stammschutz, Wühlmaus- und Wildtierschutz etc.) und die Differenz von Einkaufspreis und Förderung.

Für die Pflanzung und fachgerechte Pflege ist jeder eigenständig verantwortlich und verpflichtet sich, dass die Bäume mindestens 12 Jahre, am besten jedoch dauerhaft, stehen bleiben.

 

Die Auslieferung der Pflanzen ist je nach Verfügbarkeit für den Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 geplant.

 

Bestellungen nimmt die Gemeinde entgegen. Das Bestellformular erhalten Sie im Rathaus

bzw. finden Sie unter www.sugenheim.de/downloads

Je nach Standort wird die Adresse bzw. die Flurnummer des Grundstückes, auf dem der oder die Bäume gepflanzt werden sollen, benötigt. Sollten einzelne Bäume oder Sorten auf Grund der hohen Nachfrage nicht lieferbar oder nicht förderfähig sein, werden wir für Sie alternative Baumsorten bestellen.

Pro Haushalt bzw. Besteller können maximal fünf Bäume bestellt werden.

 

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

01 08, 23