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Klassenelternsprecher(in)

Klasse 1. Klassenelternsprecher(in) 2. Klassenelternsprecher(in)
1 a Claudia Siegel  Thomas Svoboda
1 b Beatrice Cazacu  Aurelie Wieczorek 
2 a Aike Strauß  Anna Ebener
2 b Tanja Löhnert  Heidi Reiser
Heidi Reiser  Heiko Wiederer
4 a Sandra Billmann  Silke Geißendörfer
4 b Petra Steinlein  Dr. Andrea Barth

 Elternbeirat

Funktion  Elternbeirat
1. Vorsitzende                       Agatha Ludwig
stellvertr. Vorsitzende Sandra Billmann      
Kassiererin Aike Strauß
Schriftführerin Tanja Löhnert
 Beisitzer/in Heidi Reiser, Anna Ebener, Thomas Svoboda, Silke Schiefer
   

Der Elternbeirat

Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Der Elternbeirat befasst sich mit Anregungen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. An den Volksschulen wird außerdem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität. Die Pflichten sind manchmal unangenehm. Kuchen backen zum Elternsprechtag, einen Schulbasar organisieren ... auch an diesen Dingen muss man Freude haben, wenn man im Elternbeirat ist.

Wahl und Amtszeit

Klassenelternsprecher:

Zuerst wählen die Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse einen 1. und einen 2. Klassenelternsprecher. Die Klassenelternsprecher werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt.

Elternbeirat:

Die gewählten 1. Klassenelternsprecher werden zur Wahl des Elternbeirates eingeladen. Bei mehr als 9 Klassen bilden 9 Klassenelternsprecher den Elternbeirat, die übrigen sind Ersatzleute. Der Elternbeirat besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden, Schriftführer und Kassier, die restlichen Mitglieder sind Beisitzer. Der Elternbeirat ist so lange im Amt, bis der Elternbeirat des nächsten Schuljahres gewählt ist. Die Tätigkeit als Klassenelternsprecher und Mitglied des Elternbeirates sind ehrenamtlich und enden mit dem Ablauf der jeweiligen Amtszeit, dem Ausscheiden des Kindes aus der Klasse, der Auflösung der Klasse, der Niederlegung des Amtes oder dem Verlust der Wählbarkeit.